


EHEVERTRAG UND PARTNERSCHAFTSVERTRAG
Eheschließungen und die Begründung von Lebensgemeinschaften sind schöne und bedeutende Schritte im Leben.
Statistiken zeigen jedoch, dass viele Ehen und Lebensgemeinschaften nicht auf Dauer halten. Im Falle einer Trennung wird oft vor Gerichten um z.B. Ersparnisse, Vermögenswerte, Wohnrechte und Besuchsrechte für Kinder gestritten.
Um dies zu vermeiden ist es empfehlenswert, bereits vor der Eheschließung wichtige Aspekte einer möglichen Ehescheidung (z.B.die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und allfällige Unterhaltsansprüche) in einem
Ehevertrag zu regeln.
Ebenso ist es empfehlenswert bereits vor der Begründung einer Lebensgemeinschaft diverse Aspekte des Zusammenlebens (z.B. die Teilung der Lebenserhaltungskosten oder die Mitarbeit im Unternehmen des anderen Lebenspartners) sowie einer möglichen Auflösung der Lebensgemeinschaft (z.B. Unterhaltsansprüche und Wohnrechte) in einem Partnerschaftsvertrag zu regeln.
Wir haben bereits zahlreiche Paare auf ihren Weg in ein gemeinsames Leben begleitet. Uns ist daher die Sensibilität dieser Thematik sehr bewußt. Wir wissen aber auch, dass bestimmte rechtliche Schritte zwingend erforderlich sind,
um die Interessen unserer Mandanten zu schützen.
EHESCHEIDUNG UND AUFLÖSUNG DER LEBENSGEMEINSCHAFT
Wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft scheitert, so ist dies für beide Beteiligten schmerzlich und mit großen Veränderungen verbunden.
In dieser Situation ist es von größter Wichtigkeit, dass diese Ehe bzw. Lebensgemeinschaft trotz der persönlichen Verletzungen und Kränkungen, mit einem Mindestmaß an Fairneß und gegenseitigen Respekt beendet wird. Hierbei ist es wichtig Lösungen zu finden, die beiden Beteiligten ein angemessenes und gesichertes Weiterleben ermöglicht.
Aus diesem Grund bemühen wir uns, auf eine einvernehmliche Scheidung bzw. eine einvernehmliche Auflösung der Lebensgemeinschaft hinzuwirken. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass dies in den meisten Fällen zur Zufriedenheit beider Beteiligten gelingt.