
Erhaltung wertvoller Geschäftsbeziehungen
„Wirtschaftsmediation ist ein hervorragendes Instrument, um eigene unternehmerische Interessen zu schützen, eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen und wertvolle Geschäftsbeziehungen für die Zukunft zu bewahren“
BESONDERHEITEN DER MEDIATION
Die Mediation ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung;
Der Mediator wird von den Parteien frei gewählt, ist vollkommen unparteiisch und neutral und unterstützt die Parteien bei der Lösungsfindung;
Mediation strebt einen umfassenden Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten und eine langfristige zukunftsorientierte Lösung an;
Die Mediation erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und bietet daher ein besonders hohes Maß an Vertraulichkeit;
Während der Mediation sind die Verjährungsfristen gehemmt, weshalb die Ansprüche der Parteien geschützt sind;
Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden und ein Gerichtsverfahren einleiten – „sie verlieren daher nichts, können aber alles gewinnen“;
DREI WICHTIGE VORTEILE DER MEDIATION
Die Mediation ist viel kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren;
Die Mediation kann oft in wenigen Sitzungen abgeschlossen werden und dauert daher meist viel kürzer als ein Gerichtsverfahren;
Die Parteien bestimmen das Ergebnis der Mediation selbst und können daher eine echte „Win-Win-Situation“ für alle Beteiligten schaffen;
MEINE MEDIATIONSBEREICHE
Wirtschafts- und Unternehmensstreitigkeiten
- Wettbewerbsstreitigkeiten
- Streitigkeiten über Marken- und Urheberrechte
- Schadenersatzansprüche und Haftung
Stiftungen und Gesellschaften
- Konflikte innerhalb von Familienstiftungen
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
- Konflikte zwischen Gesellschaftsorganen bzw. Vorstand/Aufsichtsrat
Betriebsübergang und Unternehmensnachfolge
- Generationenkonflikte zwischen Gründer und Nachfolger
- Auswahl des Nachfolgers – Unternehmensübergabe
- Ausscheiden von Familienmitgliedern aus Unternehmen
- Streitigkeiten zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern
- Streitigkeiten zwischen Banken und deren Geschäftskunden
- Konflikte zwischen Investoren und Begünstigte
- Infrastruktur- und Wohnbauprojekte
- Konflikte zwischen Miteigentümern, Wohnungseigentümern bzw. Mietern
- Haftung und Schadenersatzansprüche
- Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern bzw. Vorständen
- Konflikte zwischen Belegschaft und Geschäftsführung/Vorstand
- Streitigkeiten zwischen Abteilungen und Mitarbeitern
- Vertragsverletzung, Gewährleistung und Leistungsverzug
- Nationale/internationale Vertragsbestimmungen (AGB, Orgalime, Incoterms)
- Schadenersatz und Haftung
Laufende Gerichts- und Schiedsverfahren
- Verknüpfung mehrerer (grenzüberschreitender) Verfahren zu einer Gesamtlösung
- Lösung sehr komplexer und schwieriger Verfahren
- Ergänzung internationaler Schiedsverfahren
Da ich auch als zugelassener Wirtschaftsanwalt tätig bin, begleite ich die Parteien einer Mediation – sofern sie es wünschen – bis der Konflikt durch eine schriftliche Vereinbarung bereinigt oder einen gerichtlichen Vergleich bzw. Schiedsspruch rechtskräftig beendet ist.